Josef Graf von Burgstein AG BaFin untersagt Horst Linkner Einlagengeschäft Horst Linkner, nach eigener Darstellung Repräsentant der Josef Graf von Burgstein AG, preist via EMail ein Anlageprodukt im Bereich Devisenhandel an. Am Forex-Markt gehandelt habe das Produkt „ein sehr geringes Risiko“ wobei mindestens drei Prozent Rendite möglich seien - pro Monat. Die Josef Graf von Burgstein AG selbst ist keine deutsche Aktiengesellschaft. Das Unternehmen ist in Oregon (USA) registriert als Inc. Verbraucherdienst e.V. berichtet bereits in der Vergangenheit in ähnlichen Zusammenhängen über Firmen, die als Rechtsform Incorporated (Inc.) nutzen. Wikipedia zur Rechtsform Inc. :
Im Bemühen anlagewillige Verbraucher zu interessieren verweist Linkner u. a. auf www.privatanleger.de. Dort offerierte er den Beitritt in den “Trader-Club-2010“ für 99,00 Euro. Mitglieder können dafür an allen Tradingprogrammen teilnehmen. So zum Beispiel an der Variante T6. Ab 50.000 Euro Einmalzahlung nimmt man an diesem Handelsprogramm teil, fünf Prozent monatlich wurden garantiert. Bereits nach nur sechs Monaten seien bei Kapitalerhalt somit 3.000 Euro Ausschüttung jeden Monat möglich. Es stellt sich die Frage, ob es sich bei dem Angebot nicht um ein erlaubnispflichtiges Geschäft handeln könnte. „Als privater Tradingclub sei keine Erlaubnis nötig“ argumentierte Linkner seinerzeit. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sah dies im Mai 2011 allerdings anders – Die Behörde untersagte Herrn Linkner das Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an. Quelle: http://www.bafin.de/cln_171/nn_989304/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Verbraucher/VM__Unerlaubte/vm__110608__linkner.html Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte beraten und unterstützen bei Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen. KWs: Horst Linkner, Graf von Burgstein AG, Devisenhandel, Forex, BaFin, Verbraucherdienst
Thema Recht und Gesellschaft Geschrieben von Verbraucherdienst am 12.07.2011 18:55:38 (324 * gelesen)
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